Gewährleistung

Gewährleistungserklärung

Die Firma RACER Outdoor G.m.b.H bietet Ihnen auf alle Racer Produkte 2 Jahre Gewährleistung gemäß der vorliegenden Bestimmungen. 
Die vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen schränken Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht ein und stehen neben den gesetzlichen Rechten des Verbraucherschutzes und des Gewährleistungsrechtes. Sie können also anstatt der gesetzlichen Rechte die Rechte aus der Garantie herleiten oder aber Ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen.

Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung der Ware. Maßgeblich dafür ist das Rechnungsdatum. 

Wenn Sie sich uns gegenüber auf die hier beschriebene Gewährleistung berufen wollen, senden Sie uns die Ware zurück. Für die Rücksendung trägt der Käufer die Versandkosten . Sollte unsere Überprüfung einen Gewährleistungsfall gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen ergeben, werden wir Ihnen einen gleichen oder gleichwertigen Ersatz auf Grund eines Gewährleistungsfalls erstatten oder das Produkt fachgemäß reparieren.

Bitte senden Sie die Waren unter Bezugnahme auf die Gewährleistung an: 
RACER Outdoor G.m.b.H
Abteilung Garantie
Egger-Lienz-Straße 12
4050 Traun – Austria  

Bitte legen Sie Ihrer Reklamation eine Fotokopie der Originalrechnung bei. Eine Bearbeitung Ihrer Einsendung ohne Kopie der Originalrechnung ist leider nicht möglich, da nur anhand dieses Nachweises die Gewährleistungsfrist berechnet werden kann. 

Die Gewährleistung umfasst die durch uns zugesicherten Eigenschaften unserer Produkte,  wie sie in unseren Leistungs- / Artikelbeschreibungen aufgeführt worden sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere gebrauchbedingter Verschleiß, oder Mängel, die aufgrund von Umständen eingetreten sind, die aufgrund falscher Nutzung oder aufgrund eines Verhaltens entstanden sind, welches nicht in unserem Verantwortungsbereich fällt. Nicht unter die von uns gewährte 2 Jahre Gewährleistung fallen somit also insbesondere auch Schäden oder Mängel, die aus einem Unfall entstanden sind, einer unsachgemäßen und/oder nicht der Bestimmung entsprechenden Handhabung.

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Bitte beachten Sie, dass ein eingetretener Gewährleistungsfall nicht zu einer neuen Gewährleistung von 2 Jahren führt. Die ursprüngliche Restgewährleistungszeit gilt aber selbstverständlich auch für das Ersatzprodukt.
Selbstverständlich werden durch die nicht verlängerte Gewährleistung die gesetzlichen Rechte auf die Sachmängelgewährleistung nicht eingeschränkt.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

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